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   LAG Hamm, 21.03.2014 - 13 TaBV 110/13   

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https://dejure.org/2014,9327
LAG Hamm, 21.03.2014 - 13 TaBV 110/13 (https://dejure.org/2014,9327)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2014 - 13 TaBV 110/13 (https://dejure.org/2014,9327)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2014 - 13 TaBV 110/13 (https://dejure.org/2014,9327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anfechtung; Wahl; Betriebsrat; Wahrung; Anfechtungsfrist; zwei Wochen; Einsicht; Wahlakten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anfechtung; Wahl; Betriebsrat; Wahrung; Anfechtungsfrist; zwei Wochen; Einsicht; Wahlakten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsicht in Wahlakten; Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wirksamkeit einer Betriebsratswahl

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl innerhalb von zwei Wochen durch Arbeitgeber möglich

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Keine Nullachtfünfzehn-Begründung bei der Wahlanfechtung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2014 - 13 TaBV 110/13
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht ( 27.07.2005 - 7 ABR 54/04 - NZA 2006, 59) dem Arbeitgeber das grundsätzliche Recht zugestanden, ohne die Geltendmachung eines besonderen Interesses vom Betriebsrat die Einsichtnahme in die Wahlakten einer Betriebsratswahl verlangen zu können.
  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2014 - 13 TaBV 110/13
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 24.05.1965 - 1 ABR 1/65 - AP BetrVG § 18 Nr. 14), die allgemeine Zustimmung findet ( z.B. Fitting, 27. Aufl., § 19 Rn. 36; GK/Kreutz, 10. Aufl., § 19 Rn 95, jeweils m.w.N.) , muss der Antragsteller, der sich gegen die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl wendet, bereits innerhalb der zweiwöchigen Anfechtungsfrist (zumindest) einen betriebsverfassungsrechtlich erheblichen Tatbestand unterbreiten, der seiner Ansicht nach das Begehren rechtfertigt.
  • LAG Hamm, 12.03.2019 - 7 TaBV 49/18

    Rechtzeitige Versendung des Wahlausschreibens zur Betriebsratswahl im Falle einer

    Die Antragsschrift enthält die von den Antragstellern vorgebrachten Anfechtungsgründe (vgl. LAG Hamm vom 21.03.2014, 13 TaBV 110/13; BAG vom 24.05.1965, 1 ABR 1/65 und vom 21.03.2017, 7 ABR 19/15 Rdnr. 20).
  • ArbG Frankfurt/Main, 04.03.2015 - 17 BV 420/14

    Verhältniswahlrecht bei der Wahl freigestellter Mitglieder der Geamtbetriebsrates

    Damit aber waren zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages von den Antragstellern alle Tatsachen benannt, die zu einer Entscheidung über das Anfechtungsverfahren erforderlich sind (vgl. zu den Anforderungen LAG Hamm, B. v. 21.03.2014 - 13 TaBV 110/13, juris Rz. 61 unter Verweis auf BAG, U. v. 24.05.1965, 1 ABR 1/65, juris, Rz 26ff. sowie Fitting, 27. Aufl. 2014, § 19 Rz. 36).
  • LAG Hessen, 21.05.2015 - 9 TaBV 235/14
    Die uneingeschränkten Anträge sind als unbegründete Globalanträge zurückzuweisen (LAG Hamm Beschluss vom 21. März 2013 - 13 TaBV 110/13 - Juris).
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